Beschluss zu TOP 3
Durch das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Betriebskläranlage Pyras und Niederschlagswasser über ein Regenrückhaltebecken bei dem Grundstück mit der Fl.Nr. 187 Gemar-kung Pyras über einen Striegelgraben in den Minbach (Gewässer III. Ordnung) durch die Pyra-er Landbrauerei GmbH & Co KG werden Belange des Marktes nicht beeinträchtigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.